Bedingungen für den Notdienst

Unser Notdienst dient dazu, akute Störungen schnell zu beheben und drohende Gefahren zu vermeiden – zum Beispiel bei Ausfällen elektrischer Anlagen oder Heizsysteme.

Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB). Das bedeutet: Wir leisten unseren Einsatz nach bestem Wissen und Können, übernehmen jedoch keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis oder die vollständige Behebung der Ursache.

Sollten im Anschluss weitere Arbeiten notwendig sein, die normalerweise von einem Handwerksbetrieb ausgeführt werden, ist dafür ein separater Auftrag erforderlich. Für diesen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Firma.


Eine Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlossen. Sollte der Einsatz nicht zum gewünschten Erfolg führen, können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Wir setzen selbstverständlich alles daran, den Notfall zumindest vorläufig zu beheben und eine sichere Situation herzustellen.

Für Schäden – auch an Gegenständen Dritter – haftet der Auftraggeber. Bei feuergefährlichen Arbeiten ist der Auftraggeber außerdem verpflichtet, alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien im Eigentum unseres Unternehmens, sofern sie nicht durch den Einbau fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Notdienst-Vergütung

Die Vergütung wird sofort mit Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

Diese beträgt pro Person und pro Stunde 75 € zzgl. MwSt. (Monteur/Meister).

Zuschlag von 100%

An Werktagen von 17:00 – 22:00 Uhr 

Freitag von 15:00 – 22:00 Uhr

Samstag von 08:00 – 22:00 Uhr

Sonntag von 08:00 – 22:00 Uhr

Zuschlag von 150%

Montag – Sonntag von 22:00 – 08:00 Uhr

Zusätzliche Kosten und Hinweise

In den angegebenen Verrechnungssätzen und Zuschlägen sind die Kosten für Bereitschafts- und Telefondienst bereits enthalten.

Die erste angefangene Arbeitsstunde wird als volle Stunde berechnet. Danach erfolgt die Abrechnung jeweils im halbstündigen oder vollen Stundenrhythmus – je nach tatsächlicher Einsatzdauer.

Für An- und Abfahrt des Monteurs oder Meisters wird eine Pauschale in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. berechnet.

Ersatzteile und Materialien, die für die Instandsetzung erforderlich sind, werden zu den ortsüblichen Preisen des Elektrohandwerks in Rechnung gestellt.

Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit den genannten Bedingungen einverstanden und erteilt der oben genannten Firma den entsprechenden Auftrag.