Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen
TK Elektrotechnik – Tamem Khanzai
Sandstraße 65
40878 Ratingen
Telefon: 02102 3700 160
Mobil: 0162 4248888
E‑Mail: info@elektrotechnik-ratingen.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über die Planung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Prüfung, Wartung, Instandsetzung und sonstige Leistungen im Bereich Elektrotechnik. - Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Die Darstellung von Leistungen auf der Internetseite des Auftragnehmers stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Eine Anfrage per Telefon, E‑Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
- Maßgeblich für Art, Umfang und Ausführung der geschuldeten Leistung sind die Auftragsbestätigung, das Angebot einschließlich etwaiger Anlagen sowie nachträgliche, in Textform vereinbarte Änderungen.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer einen werkvertraglichen Erfolg. Beratungs-, Planungs- oder Prüfleistungen können, soweit vertraglich vereinbart, auch als selbstständige Dienstleistungen erbracht werden.
3. Kostenvoranschläge und Preise
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Erkennt der Auftragnehmer während der Ausführung, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag voraussichtlich wesentlich überschreiten werden, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Das weitere Vorgehen wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist.
- Nicht im Angebot enthaltene oder nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gewünschte Zusatz-, Änderungs- oder Mehrleistungen werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für zusätzlichen Material- oder Arbeitsaufwand, der durch nicht vorhersehbare bauliche, technische oder tatsächliche Gegebenheiten am Einsatzort erforderlich wird.
4. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu vorhandenen elektrischen Anlagen, Leitungsverläufen, baulichen Besonderheiten, Vorleistungen Dritter, Gefahrenquellen sowie bekannten Mängeln oder Schäden.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu den betreffenden Räumen, Anlagen und Einrichtungen erhält und die erforderlichen Arbeitsbedingungen vorfindet.
- Soweit für die Leistung erforderlich, stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig Strom-, Wasser-, Internet- oder Netzwerkzugänge, Arbeitsflächen, Zugangsberechtigungen sowie sonstige notwendige Voraussetzungen zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass erforderliche öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Freigaben rechtzeitig vorliegen, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde.
- Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die auf einer Verletzung der vorstehenden Mitwirkungs- und Informationspflichten beruhen, hat der Auftraggeber zu vertreten. Der daraus entstehende Mehraufwand ist nach den vereinbarten Preisen, hilfsweise nach den üblichen Vergütungssätzen des Auftragnehmers, zu vergüten.
5. Ausführung, Termine und Leistungsfristen
- Vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden und der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig erbracht hat.
- Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere nicht rechtzeitige Materiallieferungen, Arbeitskampfmaßnahmen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Ausfall von Energie- oder Kommunikationsnetzen sowie nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, fachlich geeignete Nachunternehmer einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
- Soweit die Ausführung nach den geltenden technischen Regeln, insbesondere VDE-Bestimmungen, den technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfolgen muss, richtet sich die Leistung nach den bei Ausführung geltenden Anforderungen.
6. Änderungen des Leistungsumfangs
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bei erkennbaren Auswirkungen auf Vergütung, Ausführungszeit oder technische Umsetzung ein entsprechendes Nachtragsangebot oder eine Kosteninformation vorlegen.
- Sind zusätzliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen, sicheren oder normgerechten Ausführung erforderlich und dulden diese keinen Aufschub, ist der Auftragnehmer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen nach vorheriger Information des Auftraggebers durchzuführen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
7. Material, Eigentumsvorbehalt und Ersatzprodukte
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Materialien und technische Komponenten üblicher Qualität und Eignung zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich bestimmte Fabrikate oder Ausführungen vereinbart wurden.
- Soweit einzelne Materialien oder Komponenten nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar sind, darf der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber gleichwertige Ersatzprodukte verwenden. Etwaige Mehr- oder Minderkosten werden berücksichtigt.
- Gelieferte, noch nicht fest mit einem Grundstück oder Gebäude verbundene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
8. Abnahme
- Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung nach deren Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht ein wesentlicher Mangel vorliegt.
- Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, kann die Leistung als abgenommen gelten, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und vom Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte zu beseitigen.
- Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, kann dies nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als Abnahme gelten.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Rechnungen des Auftragnehmers sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen, gelieferte Materialien sowie nach Baufortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit die Voraussetzungen des § 632a BGB vorliegen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen und den Ersatz weiterer Verzugsschäden zu verlangen.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Auftraggebers, die auf einer mangelhaften oder nicht erbrachten Leistung des Auftragnehmers beruhen.
- Der Auftragnehmer darf Zahlungen zunächst auf offene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Mängelrechte
- Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen und ihm Gelegenheit zur Prüfung sowie zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
- Der Auftragnehmer ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen.
- Eine Garantie für bestimmte Beschaffenheiten, Erträge, Einsparungen, Förderfähigkeit, Genehmigungsfähigkeit oder technische Kompatibilität übernimmt der Auftragnehmer nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als Garantie bezeichnet wurde.
- Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt.
11. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
12. Kündigung und freie Kündigung des Auftraggebers
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, richtet sich der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach § 648 BGB. Der Auftragnehmer muss sich dabei ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.
- Dem Auftragnehmer steht bei einer freien Kündigung des Auftraggebers die gesetzliche Vermutung zu, dass ihm für den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung 5 % der hierauf entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrages bleibt beiden Parteien vorbehalten.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gilt Folgendes:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
TK Elektrotechnik – Tamem KhanzaiSandstraße 65
40878 Ratingen
Telefon: 02102 3700 160
Mobil: 0162 4248888
E‑Mail: info@elektrotechnik-ratingen.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E‑Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Soweit Waren geliefert oder übergeben wurden, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzugeben oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rückgabe der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen.
Vorzeitiges Erlöschen bei Dienstleistungen
Das freiwillige Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer sein Widerrufsrecht verliert.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:TK Elektrotechnik – Tamem Khanzai
Sandstraße 65
40878 Ratingen
E‑Mail: info@elektrotechnik-ratingen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) geschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
14. Verbraucherschlichtung
Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Auftragnehmers.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.