Bedingungen für den Notdienst
Unser Notdienst dient dazu, akute Störungen schnell zu beheben und drohende Gefahren zu vermeiden – zum Beispiel bei Ausfällen elektrischer Anlagen oder Heizsystemen.
Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB). Das bedeutet: Wir leisten unseren Einsatz nach bestem Wissen und Können, übernehmen jedoch keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis oder die vollständige Behebung der Ursache.
Sollten im Anschluss weitere Arbeiten notwendig sein, die normalerweise von einem Handwerksbetrieb ausgeführt werden, ist dafür ein separater Auftrag erforderlich. Für diesen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Firma.
Eine Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlossen. Sollte der Einsatz nicht zum gewünschten Erfolg führen, können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Wir setzen selbstverständlich alles daran, den Notfall zumindest vorläufig zu beheben und eine sichere Situation herzustellen.
Für Schäden – auch an Gegenständen Dritter – haftet der Auftraggeber. Bei feuergefährlichen Arbeiten ist der Auftraggeber außerdem verpflichtet, alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien im Eigentum unseres Unternehmens, sofern sie nicht durch den Einbau fest mit dem Gebäude verbunden sind.