Ortsveränderliche Geräte
Alles, was über einen Stecker angeschlossen und bewegt werden kann – zum Beispiel Computer, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen und Elektrowerkzeuge.
Dienstleistung für Unternehmen
Arbeitgeber sind verpflichtet, die elektrischen Anlagen und Geräte im Betrieb regelmäßig prüfen zu lassen – so verlangt es die DGUV Vorschrift 3. Wir prüfen bei Ihnen vor Ort und dokumentieren alles in einem nachvollziehbaren Prüfbericht.
Alles, was über einen Stecker angeschlossen und bewegt werden kann – zum Beispiel Computer, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen und Elektrowerkzeuge.
Fest installierte Anlagen und Betriebsmittel wie Verteilungen, Stromkreise, Beleuchtung und fest angeschlossene Maschinen.
Jede Prüfung wird nachvollziehbar dokumentiert. Auf Wunsch behalten wir die Prüffristen im Blick und übernehmen die Wiederholungsprüfungen im Rahmen eines Wartungsvertrags.
Wir kommen in Ihren Betrieb und prüfen Geräte und Anlagen dort, wo sie im Einsatz sind.
Die Ergebnisse halten wir in einem nachvollziehbaren Prüfbericht fest – als Nachweis für Ihre Unterlagen.
Die Prüffristen legt der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen Richtwerte: für ortsfeste Anlagen in der Regel vier Jahre, für ortsveränderliche Geräte sechs Monate, auf Baustellen drei Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 Prozent, kann die Frist verlängert werden – in Werkstätten auf höchstens ein Jahr, in Büros auf höchstens zwei Jahre.
Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Als in der Handwerksrolle eingetragener Meisterbetrieb des Elektrotechnikerhandwerks erfüllen wir diese Voraussetzung.
Der Aufwand hängt vor allem von der Zahl der Geräte und dem Umfang der Anlagen ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Sie rufen an oder schreiben uns eine E‑Mail und beschreiben kurz Ihren Betrieb.
Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Wir prüfen ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Anlagen direkt in Ihrem Betrieb.
Sie erhalten einen nachvollziehbaren Prüfbericht. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Wiederholungsprüfungen – mit Wartungsvertrag.
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